Hund (Hund in Berlin: Register, Steuer und gefährliche Rassen)
Zieht der Hund mit Ihnen um oder halten Sie ihn schon in Berlin, prüfen Sie Register und Versicherung. Sind Eintrag und Police schon gültig, ist keine erneute Anmeldung nötig; bei Adresswechsel aktualisieren Sie die Angaben.
In Berlin zählen dazu Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bull Terrier und ihre Mischlinge. Ein solcher Hund muss sofort beim Ordnungsamt des Bezirks gemeldet werden (30 €), innerhalb von 3 Wochen ist ein Führungszeugnis zu bestellen, und innerhalb von 8 Wochen sind Sachkunde, Versicherung und ein positiver Wesenstest nachzuweisen. Außerhalb eingezäunter Flächen sind Maulkorb und eine Leine von höchstens 2 m nötig. Schritt-für-Schritt-Ablauf: in der Route „Hund in Berlin“.
Seit 2024 gilt die Anmeldung im Hunderegister auch als steuerliche, ein eigener Besuch beim Finanzamt ist nicht nötig. Der Steuerbescheid kommt etwa nach 4 Wochen; man kann das SEPA-Lastschriftverfahren einrichten. Die Befreiung beantragt man über einen gesonderten Dienst.
Bei dauerhafter Haltung wird der Hund im Hunderegister (zentrales Hunderegister) eingetragen. Das geht online, schriftlich oder telefonisch. Seit 2024 dient der Eintrag im Register zugleich als Anmeldung für die Hundesteuer.
Die offizielle Seite Berlins nennt die Haftpflichtversicherung als Pflicht für Listenhunde (innerhalb von 8 Wochen nach der Anmeldung, Selbstbeteiligung höchstens 500 € im Jahr) und für Touristen mit Hund (mindestens 1 Mio. € je Schadensfall). Für andere Halter ist eine allgemeine Pflicht auf dieser Seite nicht genannt: Die Haftpflicht für den Hund deckt Schäden, die der Hund verursacht hat, und ihre Bedingungen stehen in der Police.
NOSTRES ist ein eigenständiger Dienst. Ablauf und Anwendbarkeit hängen von Ihrer Situation ab; die endgültige Entscheidung trifft die zuständige Behörde oder Krankenkasse.